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Wie viel „Lifestyle“ steckt in Teilzeit? Ein Faktencheck rund um das Thema Teilzeit
von redaktion
Wie viel „Lifestyle“ steckt in Teilzeit? Ein Faktencheck rund um das Thema Teilzeit
In Deutschland nimmt der Anteil der Teilzeitbeschäftigen in den letzten Jahren weiter zu und erreichte zuletzt einen Höchststand 1. Vor diesem Hintergrund wird aktuell über eine mögliche Einschränkung des Rechts auf Teilzeit diskutiert, mit dem politischen Ziel durch mehr Arbeitsstunden das Wirtschaftswachstum zu stärken. Auch der demographische Wandel und Fachkräftemangel werden dabei als Argumente angeführt. Da das Thema Teilzeit eng mit der Erwerbsrealität von Menschen mit Sorgeverantwortung verknüpft ist, die besonders auf flexible und moderne Arbeitsmodelle angewiesen sind, möchten wir in diesem Newsletter die Debatte aufgreifen und einen Blick auf zentrale Argumente und Daten werfen.
Zu den Zahlen & Entwicklungen in Deutschland
Der Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung ist aktuell durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt: Alle Arbeitnehmer:innen in deutschen Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten können ihre Arbeitszeit verringern, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. 2025 arbeiteten laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fast 40 % der Erwerbstätigen in Teilzeit 2. Besonders Frauen arbeiten häufig in Teilzeit: Ende 2024 traf das über die Hälfte der erwerbstätigen Frauen und nur rund 14 % der Männer zu 3.
Gefährden weniger individuelle Arbeitsstunden durch Teilzeit die Wirtschaft?
In einem Artikel des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung wurde bereits letztes Jahr darauf verwiesen, dass zwar die durchschnittliche individuelle Arbeitszeit in den letzten Jahrzehnten gesunken, das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen seit 1991 jedoch stark angestiegen sei. Als Erklärung des vermeintlichen Widerspruchs führt der Autor u. a. an, dass die Zahl der Erwerbstätigen gestiegen ist, was insbesondere auf die Zunahme von Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen ist (also v. a. durch Frauen).
Laut aktueller IAB-Presseinformation stagniere das Arbeitsvolumen jedoch seit einigen Jahren. Dennoch sei Teilzeit bisher wirtschaftlich gesehen „kein Verlustgeschäft“ gewesen, so Prof. Dr. Enzo Weber vom IAB. Als Begründung wird dabei u. a. angeführt, dass zwar die Teilzeitquote zwischen 2024 und 2025 (erneut) gestiegen sei, Teilzeitbeschäftige 2025 aber durchschnittlich länger arbeiteten, als es 2024 noch der Fall war.
In einem IAB-Formus Bericht wird darauf verwiesen, dass es zur Sicherung des Wohlstands prinzipiell wichtig sei, dass sich die Arbeitszeit erhöht. Das Recht auf Teilzeit einzuschränken sei jedoch der falsche Weg, insbesondere da dadurch Arbeitskräfte verloren gehen könnten, für die eine Vollzeitstelle nicht realisierbar ist.
Wie viel „Lifestyle“ steckt also in Teilzeit?
Teilzeitarbeit hat viele Gründe und ist nicht immer freiwillig: Teilzeitbeschäftigte nennen z. B. die Betreuung von Angehörigen (28,8 % der Frauen, 6,8 % der Männer) und Weiterbildung ( 8,4 % der Frauen und 21,5 % der Männer) als Gründe. Jeweils etwa 5 % geben fehlende Vollzeitstellen oder eigene Krankheit/Behinderung als Gründe an. Knapp 28 % arbeiten in Teilzeit, weil sie sich dies ausdrücklich wünschen. Bei denjenigen, die Betreuung Angehöriger als Grund nennen, verweisen 11,1 % auf fehlende Betreuungsangebote, 5,2 % auf zu hohe Betreuungskosten und knapp 3 % fehlende Angebote in Wohnortnähe 4. Diese Angaben des Statistischen Bundesamtes weisen bereits auf die ungleiche Verteilung von unbezahlter Care-Arbeit auf zwischen den Geschlechter – den s. g. Gender Care Gap – hin. Und auch die Ergebnisse zur Zeitverwendung in Deutschland 2022 zeigen: Frauen leisten wöchentlich fast neun Stunden mehr unbezahlte Arbeit und arbeiten insgesamt (also bei Berücksichtigung bezahlter und unbezahlter Arbeit) im Schnitt über eine Stunde mehr als Männer. Darüber hinaus wünscht sich der Befragung nach jede vierte Mutter mehr Zeit für Erwerbsarbeit.
Die Debatte um „Lifestyle Teilzeit“ könnte bestehende Diskriminierung verschärfen
Teilzeit hat das Arbeitsvolumen bislang also eher positiv beeinflusst und ermöglicht auf individueller Ebene Flexibilität, wird jedoch auch nicht immer freiwillig in Anspruch genommen. Zugleich ist Teilzeit mit finanziellen Risiken verbunden, die vorwiegend Frauen betreffen, wie auch in einem Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ausgeführt wird.
Das Wording „Lifestyle-Teilzeit“ kann zudem bestimmte Arten von Diskriminierung verschärfen, z.B. Mikroaggressionen. Darunter versteht man subtile und oft unbeabsichtigte Formen der Diskriminierung, die auf stereotypen Annahmen beruhen. Diese können besonders teilzeitbeschäftigte Frauen mit Sorgeverantwortung weiter benachteiligen – auch wenn im politischen Diskurs klargestellt wurde, dass u. a. Teilzeit aus Betreuungsgründen nicht unter „Lifestyle-Teilzeit“ fällt. Eine Bemerkung wie: „Können wir das Meeting morgen um 15 Uhr machen? Ach ne, da bist du ja schon im Feierabend“ verkennt Sorgearbeit und markiert Teilzeit indirekt als Hindernis. Vertiefte Informationen zu Mikroaggressionen können Sie in unserem aktuellen Blogartikel nachlesen. Zudem können Stereotype, z. B. darüber, dass Teilzeit mit einer „häuslichen Orientierung“ oder geringeren Karriereambitionen einhergehe und institutionelle Normen, wie etwa die Erwartung physischer Präsenz am Arbeitsplatz, Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der Karriere einschränken. Ausführlicher gehen wir darauf in unserem Blogartikel zu Auswirkungen von Teilzeit auf die Verwirklichung von Karriereambitionen ein.
Anreize und angepasste Rahmenbedingungen statt Einschränkungen
Statt das Recht auf Teilzeit einzuschränken, halten wir es wie die Autorinnen eines Beitrags des IAB-Forums für sinnvoller, Anreize und faire Rahmenbedingungen für mehr Erwerbsbeteiligung zu schaffen. Auch gilt es, Fehlanreize abzuschaffen, etwa das im Zuge der Debatte genannte Ehegattensplitting, das als struktureller Fehlanreiz schon länger diskutiert wird.
Zuletzt sprach sich Bundesfamilienministerin Karin Prien für eine Reform des Ehegattensplittings aus. Sie plädierte dabei auch für eine Abschaffung der Steuerklassen drei und fünf, um so Anreize für eine Ausweitung der Erwerbsarbeit, insbesondere von Frauen, zu schaffen. Ganz aktuell ist sogar eine Abschaffung des Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen im Gespräch. Gestützt wird die Position zur Reform des Ehegattensplittings durch eine im gleichen Zuge oft erwähnte jüngst veröffentlichte Studie des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW): Dort wird angenommen, dass eine getrennte Veranlagung die Erwerbsarbeitszeit von in Teilzeit tätigen Frauen signfikant erhöhen dürfte. Als weitere Faktoren, die eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit begünstigen dürften, werden eine gleichmäßigere Aufteilung von Sorgearbeit sowie bessere Arbeitsbedingungen genannt.
Auch wir bei FLD sind überzeugt: Organisationen und Individuen profitieren nicht von Einschränkungen, sondern von strukturellen Lösungen. Dazu gehören Möglichkeiten zu Führung in Teilzeit, Shared Leadership-Modelle, eine gendersensible Führungskultur und gezielte Kompetenzentwicklung auf allen Ebenen. Entscheidend ist dabei auch die Rolle männlicher Verbündeter: Gerade in männlich dominieren Bereichen können sie maßgeblich dazu beitragen, gendersensible Strukturen zu verankern, etwa durch einen reflektierten Umgang mit unbewussten Vorurteilen, Bewusstsein für Gender Equity-Themen sowie durch die geschlechtergerechte Gestaltung von Recruiting-, Auswahl- und Feedbackprozesse auf Führungsebene. Zusammen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen kann so Gender Equity langfristig und wirksam gestärkt werden.
Erfahren Sie auf unserer Website mehr darüber, wie wir Organisationen auf dem Weg zu gendersensiblen Strukturen und mehr Gender Equity begleiten, von Female Empowerment über Awareness-Maßnahmen bis hin zu Organisational Development.
QUELLEN:
1 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. (03. März 2026). Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung für das Jahr 2025: Teilzeitbeschäftigte arbeiteten 13,2 Millionen Stunden [Presseinformation] https://iab.de/presseinfo/ergebnisse-der-iab-arbeitszeitrechnung-fuer-das-jahr-2025-teilzeitbeschaeftigte-arbeiteten-132-millionen-stunden/
2 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. (03. März 2026). IAB-Arbeitszeitrechnung. https://iab.de/daten/iab-arbeitszeitrechnung/
3 Burkert, C., Matthes, B. & Schmitt, L. (04. März 2026). Ein blinder Fleck in der Teilzeitdebatte: Einschränkungen des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würden Frauen stärker treffen als Männer. IAB-Forum. https://doi.org/10.48720/IAB.FOO.GA.20260304.01
4 Statistisches Bundesamt. (30. Januar 2026). 28% der Teilzeitbeschäftigten arbeiten auf eigenen Wunsch reduziert [Pressemitteilung Nr. N007]. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/01/PD26_N007_13.html